Insgesamt unterscheidet die Allgemeine Bauartgenehmigung drei verschiedene Wandsysteme. Bei allen drei Wandsystemen wird die Innenseite jeweils mit einer >12,5 mm dicken, nichtbrennbaren fermacell® Gipsfaserplatte (gem. ETA-03/0050) beplankt.
Zulässige Aufbauvarianten für die Wandaußenseite ist für Wandsystem 1 eine Beplankung mit jeweils zwei >12,5 mm, >15 mm oder >18 mm dicken nichtbrennbaren fermacell® Gipsfaserplatten. Alternativ kann die Außenwand hier auch (von außen nach innen) mit zwei >10 mm dicken fermacell® Gipsfaserplatten und einer >13 mm dicken normalentflammbaren Lage aus Holzwerkstoffplatten bzw. Furnierschichtholz beplankt werden. Die Dämmung erfolgt alternativ mit nichtbrennbarer Mineralwolle (Steinwolle oder Glaswolle), normalentflammbaren Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen oder normalentflammbaren Holzfaserdämmplatten.
Wandsystem 2 bietet eine einlagige Lösungen mit der 15 mm fermacell® Powerpanel HD auf der Außenseite, die dann zugleich einen temporären Wetterschutz bzw. dauerhaft wirksamen Wetterschutz ermöglichen kann. So ist Planungs-/Ausführungssicherheit gewährleistet und die Möglichkeit gegeben, die zweite Gebäudehälfte zu einem späteren Zeitpunkt zu errichten, ohne dass umfangreiche Witterungsschutzmaßnahmen für die Beplankung erforderlich sind. Die Dämmung erfolgt hier mit Steinwolle.
Neu ist bei Wandsystem 3 das Aufbringen eines nichtbrennbaren Wärmedämmverbundsystems. Der Wandaufbau erfolgt raumseits sowie außenseitig z.B. mit einer 12.5 mm fermacell® Gipsfaserplatte. Außenseitig wird dann das entsprechende Wärmedämmverbundsystem aufgebracht. Vorteilhaft ist hierbei, dass i.V.m. mit einem System die Option besteht, das Achsmaß der Unterkonstruktion auf bis zu 850 mm zu erhöhen. Diese Vorteile leisten für die Vorfertigung im Zusammenhang mit Großformatplatten neue wirtschaftliche Lösungen.
Die neue allgemeine Bauartgenehmigung bietet dem Holzbau zahlreiche Varianten und Lösungen für die Wandaufbauten und zudem umfangreiche Detaillösungen welche auf über 30 DokumentaAnlagen dargestellt sind. Durch die Definition von verschiedenen Details wie z.B. zu Fugenausbildungen, Deckenanschlüssen, Eckausbildungen, Fußpunktausbildungen sowie der Auswahl der Befestigungsmittel, die somit direkt ausführbar sind, bietet die neue Bauartgenehmigung dem Holzbauer eine hohe Planungs- und Ausführungssicherheit.